Aufnahmegebühr und Beiträge werden im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Die Beiträge werden vom Verein unter Angabe der Gläubiger-ID DE61ZZZ00000326246 und der Mitgliedsnummer als Mandatsnummer eingezogen. Die Mandatsnummer wird Ihnen auf der Beitrittsbescheinigung mitgeteilt.
Datum des Einzugs ist bei vereinbarter
jährlicher Zahlungsweise der 28. Februar
halbjährlicher Zahlungsweise der 28. Februar und der 31. August
Fällt der Einzugstermin nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag.
Kassenangelegenheiten
Der Turnverein 1893 Bärstadt e.V. ist als gemeinnütziger Verein anerkannt und Spenden an diesen können steuerlich abgesetzt werden.
Bei Fragen zur Abrechnung von Mitgliedsbeiträgen, dem SEPA-Lastschriftverfahren oder zu Spenden stehen Ihnen unsere Kassenwartinnen jederzeit gern zur Verfügung.